Landeentgelte
Auszüge aus der Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Karlsruhe / Baden-Baden
Stand: 01.04.2012 - alle Preise zzgl. MwSt, alle Angaben ohne Gewähr
2.1 Entgelt nach Höchstabfluggewicht
2.1.1 Propellerflugzeuge bis 9.000 kg MTOM einschließlich Motorsegler
Lärmkategorie A ("erhöhter Schallschutz")
Für die in die Lärmkategorie A einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt das Landeentgelt:
| bei einem MTOM bis 1.400 kg | 8,12 € |
| bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg | 15,25 € |
| bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM | 9,41 € |
Lärmkategorie B ("besonderer Schallschutz")
Für die in die Lärmkategorie B einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt das Landeentgelt:
| bei einem MTOM bis 1.400 kg | 14,09 € |
| bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg | 23,40 € |
| bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM | 14,09 € |
Lärmkategorie C
Für die in die Lärmkategorie C einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt das Landeentgelt:
| bei einem MTOM bis 1.400 kg | 19,82 € |
| bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg | 36,87 € |
| bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM | 19,82 € |
Für Landungen von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die im Rahmen des erforderlichen Werftbetriebes genehmigt werden (PPR), wird ein Landeentgelt von 14,20 € erhoben.
2.1.2 Propellerflugzeuge über 9.000 kg MTOM und Strahlflugzeuge
Für Propellerflugzeuge mit einem MTOM über 9.000 kg (Lärmkategorie D) und Strahlflugzeuge nach ICAO Annex 16 Chapter 4 sowie Strahlflugzeuge nach ICAO Annex 16 Chapter 3, die jeweils in der Bonusliste aufgenommen sind, beträgt das Landeentgelt je angefangene 1.000 kg des MTOM:
| bei einem MTOM bis 25.000 kg | 12,00 € |
| bei einem MTOM über 25.000 kg bis 100.000 kg | 9,00 € |
| bei einem MTOM über 100.000 kg bis 200.000 kg | 7,50 € |
| bei einem MTOM über 200.000 kg | 5,00 € |
Für alle anderen Propellerflugzeuge mit einem MTOM über 9.000 kg (Lärmkategorie E) und Strahlflugzeuge nach ICAO Annex 16 Chapter 3, die NICHT in der Bonusliste aufgenommen sind, erhöhen sich die oben genannten Entgelte um 50%.
Die Bonusregelung gilt für alle Flugzeugtypen, die in der An- oder Abflugliste (Kombination) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der jeweils geltenden Fassung enthalten sind.
2.1.3 Drehflügler
Für alle Drehflügler beträgt das Landeentgelt:
| bei einem MTOM bis 1.400 kg | 13,41 € |
| bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg | 31,49 € |
| bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM | 16,91 € |
Alle weiteren Entgelte und Bestimmungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Entgeltordnung Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (PDF, 62 KB).






