Services Check-in und Gepäckbestimmungen
Wir empfehlen allen Passagieren, entsprechend 2,5 bis 3 Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen.
Die Check-in-Schalter schließen ca. 45 Minuten vor Abflug.
Bei allen Flügen öffnen die Check-in bzw. Gepäckabgabeschalter mindestens 2,5 Stunden vor dem planmäßigen Abflug
Die Check-in-Schalter schließen ca. 45 Minuten vor Abflug.
Das Boarding endet ca. 30 Minuten vor Abflug.
Die Check-in- bzw. Gepäckabgabeschalter öffnen bei Abflügen mit Condor nach Palma de Mallorca und mit Ryanair nach Agadir, Fès, Tanger und Tel Aviv 3 Stunden vor dem planmäßigen Abflug.
Wir empfehlen allen Passagieren, entsprechend 2,5 bis 3 Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen.
Bitte beachten Sie, dass das Terminal nachts zwischen der letzten Flugankunft und dem Check-In-Beginn des ersten Abflugs am Folgetag geschlossen ist. Im Terminal gibt es keine Übernachtungsmöglichkeiten.
Hier können Sie das Informationsblatt WICHTIGE HINWEISE FÜR FLUGGÄSTE im PDF-Format herunterladen.
Für Ihre Sicherheit Weitere Sicherheitsinformationen
Bringen Sie bitte keine Pflanzenschädlinge oder -krankheiten in die Europäische Union. HIER FINDEN SIE WEITERE INFORMATIONEN.
Im folgenden Video finden Sie Informationen über Lithiumbatterien und einige weitere Gefahr Güte.
Copyright: EASA
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Mehr Informationen
Das maximal zugelassene Gewicht des im Flugpreis inbegriffenen Freigepäcks fällt je nach Fluggesellschaft unterschiedlich aus. Übergepäck wird generell extra pro Kilogramm berechnet. Die Preise finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer gebuchten Fluggesellschaft.
Als Handgepäck ist in der Regel nur ein Gepäckstück mit dem Standardmaß 55 cm x 40 cm x 20 cm gestattet, das Sie in die Flugzeugkabine mitnehmen können. Das maximal zugelassene Gewicht des Gepäckstücks fällt je nach Fluggesellschaft unterschiedlich aus. Babynahrung und persönliche Medikamente, ebenso Insulinbesteck, sind grundsätzlich im Handgepäck erlaubt. Es wird empfohlen, einen Diabetikerausweis mitzuführen.
Folgende Produkte sind im Handgepäck in max. 100 ml fassenden Behältern erlaubt:
- Gels inkl. Haarwaschmittel, Duschgels, Lotionen, Öle, Cremes
- Schäume, Deodorants, Rasiercreme und sonstige Inhalte von Druckbehälter
- Pasten inkl. Zahnpasta, Parfums, Kosmetika
- Mischungen aus festen und flüssigen Stoffen sowie sonstige Gegenstände mit ähnlicher Zusammensetzung (z.B. Joghurt oder Brotaufstrich)
Diese Produkte müssen, sofern sie nicht im Check-in-Gepäck verstaut werden, in einem transparenten, wieder verschließbaren Beutel mit maximal 1 Liter Inhalt verstaut sein. Pro Person darf nur ein Beutel mitgeführt werden. Die transparenten Plastikbeutel können Sie z.B. im Box-Shop im öffentlichen Bereich unseres Terminals erwerben. Die Öffnungszeiten des Box-Shops richten sich nach den Abflügen.
Welche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck nicht mitgeführt werden dürfen, lesen Sie bitte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer gebuchten FLUGGESELLSCHAFT nach.
Informationen über Zollbestimmungen im Reiseverkehr erhalten Sie unter WWW.ZOLL.DE.
Bevor Sie mit Ihrer Bordkarte den Abflugbereich (Sicherheitsbereich) betreten dürfen, passieren Sie die Fluggastkontrolle. Dabei werden Fluggäste, deren Handgepäck sowie alle mitgeführten Gegenstände von befugtem Personal kontrolliert und durchleuchtet.
Personen, die aus medizinischen Gründen keinen elektromagnetischen Strahlen ausgesetzt werden dürfen (z.B. Personen mit Herzschrittmacher) oder strahlenempfindliche Medikamente mit sich führen, teilen dies bitte vor der Kontrolle dem Sicherheitspersonal mit.
Sie kommen schneller durch die Kontrolle, wenn Sie Ihre Jacke und alle metallhaltigen Gegenstände unaufgefordert in die dafür vorgesehenen Behälter legen.
Sperrgepäck, wie z.B. Surfbretter, Kinderwagen, Fahrräder usw. buchen Sie bitte bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reisebüro. Das Sperrgepäck wird – wie das übrige aufzugebende Gepäck – am Check-in-Schalter mit einem Aufkleber (einem sogenannten “bagtag”) versehen und kann anschließend am ausgewiesenen Sperrgepäckschalter abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, den Kinderwagen bis zum Flugzeug mitzunehmen. Vor dem Einsteigen ins Flugzeug wird der Kinderwagen im Laderaum untergebracht.
Gefahrgüter z. B.
- Explosivstoffe
- Gasbehältnisse
- feuergefährliche, Stoffe
- feste Stoffe
- flüssige Stoffe
- Waffen und Munition
dürfen aus Gründen der Sicherheit nicht befördert werden. Bestimmte Elektro- bzw. Elektronikgeräte dürfen an Bord nicht in Betrieb genommen werden.
Elektrische Zigaretten (E-Zigaretten) dürfen nur im Handgepäck und am Körper mitgeführt werden.
Lesen Sie hierzu bitte die Hinweise in Ihren Buchungsunterlagen und die jeweiligen AGB Ihrer gebuchten Fluggesellschaft.
Bitte erkundigen Sie sich vorab unbedingt bei der Fluggesellschaft, ob diese den Transport von Tieren gestattet. Die Fluggesellschaft Ryanair nimmt grundsätzlich keine Tiere mit. Wichtig sind zudem auch die jeweiligen Einreisebestimmungen am Zielort.
Hunde und Katzen mit bis zu fünf Kilogramm – beziehungsweise je nach Bestimmungen der Fluggesellschaft auch mit bis zu sechs Kilogramm Gewicht – dürfen in einer speziellen Tasche oder Pappkiste als Handgepäck mit an Bord. Schwerere Tiere müssen in einer Tier-Transportbox im Laderaum mitfliegen. Diese Box kann man in verschiedenen Größen am Flughafen oder im Tierfachhandel kaufen.
Vierbeinige Passagiere kosten je nach Größe / Gewicht und Fluggesellschaft 20 bis 40 Euro pro Strecke. Manche Fluggesellschaften rechnen auch nach Kilogramm ab.
Bitte beachten Sie:
Vor dem Flug sollten sie mit Ihrem Tier unbedingt zum Tierarzt gehen. Der Heimtierpass und bei Flügen außerhalb Deutschlands ein Chip mit allen relevanten Daten sind Pflicht.
Die Einreise von Heimtieren aus Drittländern ist in Baden-Württemberg nur am Flughafen Stuttgart möglich. Drittländer sind alle Länder außerhalb der Europäischen Union (Ausnahmen: Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Staat Vatikanstadt).
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und der Europäischen Kommission.