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  • 15:20
  • Di 26.09.2023
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Check-in und Gepäckbestimmungen

Die Check-in- bzw. Gepäckabgabeschalter öffnen bei Abflügen nach Agadir, Fès und Tel Aviv 3 Stunden und bei allen anderen Flügen 2,5 Stunden vor dem planmäßigen Abflug. Wir empfehlen allen Passagieren, entsprechend 2,5 bis 3 Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen.

Die Check-in-Schalter schließen ca. 45 Minuten vor Abflug.

Bitte beachten Sie, dass das Terminal nachts zwischen der letzten Flugankunft und dem Check-In-Beginn des ersten Abflugs am Folgetag geschlossen ist. Im Terminal gibt es keine Übernachtungsmöglichkeiten.

Hier können Sie das Informationsblatt Wichtige Hinweise für Fluggäste im PDF-Format herunterladen.

Bringen Sie bitte keine Pflanzenschädlinge oder -krankheiten in die Europäische Union. Hier finden Sie weitere Informationen.

Im folgenden Video finden Sie Informationen über Lithiumbatterien und einige weitere Gefahrgüter:

Copyright: EASA

Elektrische Zigaretten (E-Zigaretten) dürfen nur im Handgepäck und am Körper mitgeführt werden.

Gefahrgüter wie z. B. Explosivstoffe, Gasbehältnisse und feuergefährliche, feste oder flüssige Stoffe sowie Waffen und Munition dürfen aus Gründen der Sicherheit nicht befördert werden. Bestimmte Elektro- bzw. Elektronikgeräte dürfen an Bord nicht in Betrieb genommen werden.

Lesen Sie hierzu bitte die Hinweise in Ihren Buchungsunterlagen und die jeweiligen AGB Ihrer gebuchten Fluggesellschaft.

Das maximal zugelassene Gewicht des im Flugpreis inbegriffenen Freigepäcks fällt je nach Fluggesellschaft unterschiedlich aus. Übergepäck wird generell extra pro Kilogramm berechnet. Die Preise finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer gebuchten Fluggesellschaft.

Als Handgepäck ist in der Regel nur ein Gepäckstück mit dem Standardmaß 55 cm x 40 cm x 20 cm gestattet, das Sie in die Flugzeugkabine mitnehmen können. Das maximal zugelassene Gewicht des Gepäckstücks fällt je nach Fluggesellschaft unterschiedlich aus. Babynahrung und persönliche Medikamente, ebenso Insulinbesteck, sind grundsätzlich im Handgepäck erlaubt. Es wird empfohlen, einen Diabetikerausweis mitzuführen.

Folgende Produkte sind im Handgepäck in max. 100 ml fassenden Behältern erlaubt:

  1. Gels inkl. Haarwaschmittel, Duschgels, Lotionen, Öle, Cremes
  2. Schäume, Deodorants, Rasiercreme und sonstige Inhalte von Druckbehälter
  3. Pasten inkl. Zahnpasta, Parfums, Kosmetika
  4. Mischungen aus festen und flüssigen Stoffen sowie sonstige Gegenstände mit ähnlicher Zusammensetzung (z.B. Joghurt oder Brotaufstrich)

Diese Produkte müssen, sofern sie nicht im Check-in-Gepäck verstaut werden, in einem transparenten, wieder verschließbaren Beutel mit maximal 1 Liter Inhalt verstaut sein. Pro Person darf nur ein Beutel mitgeführt werden. Die transparenten Plastikbeutel können Sie z.B. im Box-Shop im öffentlichen Bereich unseres Terminals erwerben. Die Öffnungszeiten des Box-Shops richten sich nach den Abflügen.

Welche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck nicht mitgeführt werden dürfen, lesen Sie bitte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer gebuchten Fluggesellschaft nach.

Informationen über Zollbestimmungen im Reiseverkehr erhalten Sie unter www.zoll.de.

Bevor Sie mit Ihrer Bordkarte den Abflugbereich (Sicherheitsbereich) betreten dürfen, passieren Sie die Fluggastkontrolle. Dabei werden Fluggäste, deren Handgepäck sowie alle mitgeführten Gegenstände von befugtem Personal kontrolliert und durchleuchtet.

Personen, die aus medizinischen Gründen keinen elektromagnetischen Strahlen ausgesetzt werden dürfen (z.B. Personen mit Herzschrittmacher) oder strahlenempfindliche Medikamente mit sich führen, teilen dies bitte vor der Kontrolle dem Sicherheitspersonal mit.

Sie kommen schneller durch die Kontrolle, wenn Sie Ihre Jacke und alle metallhaltigen Gegenstände unaufgefordert in die dafür vorgesehenen Behälter legen.

Sperrgepäck, wie z.B. Surfbretter, Kinderwagen, Fahrräder usw. buchen Sie bitte bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reisebüro. Das Sperrgepäck wird – wie das übrige aufzugebende Gepäck – am Check-in-Schalter mit einem Aufkleber (einem sogenannten “bagtag”) versehen und kann anschließend am ausgewiesenen Sperrgepäckschalter abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, den Kinderwagen bis zum Flugzeug mitzunehmen. Vor dem Einsteigen ins Flugzeug wird der Kinderwagen im Laderaum untergebracht.

Unsere Partner am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB)

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