Ausweisantrag
Umwelt- und Arbeitsschutz stellen wichtige Bestandteile der Zusammenarbeit dar. Der Einsatz fremder Unternehmen an unserem Standort erfordert klar definierte Regeln. Diese Regeln dienen der unfall- und schadensfreien Zusammenarbeit bei der Ausführung von Aufträgen zwischen Fremdfirmen und uns sowie der Fremdfirmen untereinander.
Für die Ausübung einer Tätigkeit im Sicherheitsbereich des Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden ist die Beantragung eines Flughafenausweises (english version: Application Airport-ID) Grundvoraussetzung. Pro Person wird jeweils nur ein Flughafenausweis ausgestellt. Flughafenausweise sind beim Ausweiswesen der Baden-Airpark GmbH schriftlich zu beantragen. Jeder Antrag wird individuell geprüft und bedarf einer Begründung für die Beantragung eines Ausweises. Je nach Tätigkeit muss auch eine Fahrgenehmigung beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Ausweisen oder bestimmten Berechtigungen.
Bearbeitung von Ausweisanträgen
Um eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung eines Ausweisantrages bzw. die Einleitung der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu gewährleisten, sind auf dem Antrag lückenlos alle erforderlichen Angaben zu machen und zu unterschreiben. Den Antrag senden Sie anschließend bitte an ausweiswesen@baden-airpark.de. Wir bitten Sie, von Anrufen abzusehen, da alle Antragsteller/-innen nach der Bearbeitung unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Sofern eine Tätigkeit im Sicherheitsbereich durchzuführen ist, wird die Zuverlässigkeit der beantragenden Person durch das Regierungspräsidium Stuttgart überprüft.
Beachten Sie bei Arbeiten im Sicherheitsbereich bitte auch die Flughafenbenutzungsordnung.